Merkblatt Traditionsfeuer und sonstige offene Feuer
Ob ein Traditions- oder Brauchtumsfeuer, ein Lager- oder Grillfeuer oder ein Verbrennen von
Holzabfällen – das Feuermachen in der freien Natur oder auf einem Grundstück birgt
Gefahren. Um diese zu vermeiden, müssen einige grundlegende Pflichten beachtet werden.
Hier möchten wir Ihnen die wichtigsten in diesem Zusammenhang auftretende Fragen
beantworten.
Was ist ein offenes Feuer?
Lagerfeuer, Feuer zum Grillen, Feuerkorb, Gartenofen, Verbrennen von Holzabfällen Astwerk
und Baumschnitt), Traditions- und Brauchtumsfeuer (Biikefeuer, Osterfeuer, Maifeuer,
Sonnenwendfeuer, Johannisfeuer, Grillfestfeuer usw.)
Aber auch in der Zeit von März bis Oktober innerhalb des Waldes und Grünanlagen werden
Zündhölzer, Rauchwaren wie Zigaretten und Tabakpfeifen als offenes Feuer gewertet.
Was sind Traditions- oder Brauchtumsfeuer?
Diese Feuer beruhen auf einem überlieferten Brauchtum (national) oder einer Tradition
(regional) und haben nicht die Verbrennung von Abfällen als Ziel. Diese Feuer müssen in
einem unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang (Osterfeuer) und öffentlich zugänglich sein.
Das private Feuer z.B. am Ostersamstag fällt nicht unter diesen Begriff.
Was ist ein Lagerfeuer?
Ein Lagerfeuer ist ein Feuer, bei dem das Feuer als Licht- oder Wärmequelle einem
Menschen oder einer Menschengruppe dient.
Was ist ein Grillfeuer?
Ein Grillfeuer dient der Zubereitung von Speisen. Auch die Verwendung von Grillkohle, -
briketts oder Gas gilt als Grillfeuer.
Was darf ich verbrennen?
Naturbelassenes trockenes Holz wie Astwerk und Baumverschnitt.
Grundsätzlich ist es unzulässig, Gartenabfälle, Müll oder andere brennbare Materialien auf
diesem Wege zu entsorgen.
Es besteht der Grundsatz entsorgen vor verbrennen!!
Wann brauche ich eine Erlaubnis?
Bei Entzünden im Wald-, in Natur- und Landschaftsschutzgebieten sowie bei einer Größe von
mehr als 1 m³ Schichtvolumen. Die öffentlichen Grillplätze werden seitens der Stadt bei
erhöhtem Waldbrandindex geschlossen.
Welche Abstandsflächen sind bei einer Erlaubnis einzuhalten?
• mind. 100 m von einem Wald, Natur- und Landschaftsschutzgebieten
• mind. 24 m von leicht entzündlichen Stoffen (z.B. Hecken, Gastank, Reetdach)
• mind. 12 m von Gebäuden (Dachvorsprung beachten)
Wo erhalte ich die Erlaubnis?
Beim Ordnungsamt der Stadt Bad Segeberg, Lübecker Strasse 9, Ansprechpartner ist Herr
Gieske - Telefon 0 45 51 / 964 – 311
Besteht eine Anzeigepflicht?
Bis auf in erlaubnisfreien Fällen (Feuerkorb, Aztekenöfen) ist das Entzünden eines Feuers
vorher beim Ordnungsamt der Stadt Bad Segeberg anzuzeigen. Dieses informiert dann die
Feuerwehr und Polizei. Somit sollen Fehlalarme verhindert werden und die Polizei hat bei
Problemen einen Ansprechpartner für einen telefonischen Kontakt.
Was muss ich sonst noch beachten?
Vor dem Entzünden muss sichergestellt werden, dass das Feuer keine Gefahr für die
Umgebung darstellt. Es dürfen keine Lebensgrundlagen für wild wachsende Pflanzen und
wild lebende Tiere gefährdet werden.
Als Brennholz darf nur naturbelassendes Holz – keine imprägnierten oder behandelten
Hölzer, Spanplatten, Möbel oder andere brennbare Materialien wie Altöl, Altreifen, oder
Kunststoffe – verwendet werden.
Das Feuer ist ständig durch eine geeignete Person unter Aufsicht zu halten.
Das Feuer ist bei starkem Wind sofort zu löschen.
Beim Verlassen müssen Feuer und Glut vollständig erloschen sein und ggf. mit Wasser ganz
abgelöscht werden.
Es ist für den sofortigen Einsatz ausreichend Löschmittel vorzuhalten.
Hierzu eignen sich insbesondere gefüllte Wassereimer und Feuerlöscher.
Mache ich mich bei Pflichtverletzungen strafbar?
Zuwiderhandlungen gegen genannte Verpflichtungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar,
die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Nach Gebührensatzung der Stadt Bad Segeberg können Fehlalarme der Freiwilligen Feuerwehr
in einem Gebührenbescheid in Rechnung gestellt werden.
Feuer in Wäldern, Natur- und Landschaftsschutzgebieten kann eine Straftat sein, die mit
Freiheitsstrafe geahndet werden kann.
Wo kann ich nähere Informationen erhalten?
Weitere Informationen zur sicherheitsrechtlichen Erlaubnis erhalten Sie beim Ordnungsamt
der Stadt Bad Segeberg.
Gesetzliche Grundlagen:
Ortsrecht
Landesverwaltungsgesetz
Landeswaldgesetz
Landesbauordnung
Landesbrandschutzgesetz
Landesabfallwirtschaftsgesetz
Landesverordnung über die Entsorgung von pflanzlichen Abfällen
Bundesimmissionsschutzgesetz

